Fahrpreise

  Einzelfahrschein Zehnerkarte 50er Karte
Kinder bis 6 Jahre frei
Kinder von 6 bis 12 Jahre 0,80 EURO
Fußgänger (ab 13 Jahre) 1,50 EURO 13,00 Euro 60,00 Euro
Fahrrad inkl. Fahrer (Kind 6-12 J.) 1,00 EURO
Fahrrad inkl. Fahrer (ab 13 J.) 2,00 EURO 17,00 Euro 80,00 Euro
PKW inkl. Fahrer 3,20 EURO 27,00 Euro 110,00 Euro
Motorrad inkl. Fahrer 2,50 EURO 21,00 Euro 90,00 Euro
LKW bis 7,49t inkl. Fahrer 4,50 EURO 38,00 Euro
LKW ab 7,5t inkl. Fahrer 14,00 EURO
Traktor inkl. Fahrer 4,50 EURO
Anhänger Klein 2,30 EURO
Anhänger Groß 4,50 EURO

Alle Fahrpreise inkl. gesetzlicher MwSt.

Hinweis: Bei Nutzung von Monatskarten oder Mehrfachfahrkarten, besteht kein Reklamationsrecht oder Recht auf Rückerstattung bei Ausfall des Fährbetriebes durch höhere Gewalt. Dazu zählt z. B. Hochwasser, technisch bedingte Ausfälle usw..

Unter besonderen Voraussetzungen führen wir eine unentgeltliche Beförderung durch. Näheres dazu finden Sie unter „Fahrgäste mit Einschränkungen

Sobald Sie zu uns an Bord kommen, kümmert sich unser Team um Sie. Ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Fahrzeug übersetzen, einer unserer Mitarbeiter kommt zu Ihnen. Egal ob Sie im Fahrzeug sitzen bleiben möchten oder die Fährfahrt außerhalb ihres Wagens genießen möchten.

Für Schüler einiger linksrheinischen Schulen bieten wir zudem vergünstigte Überfahrten an:

Schule10er Karte Schüler10er Karte Schüler mit Fahrrad
Hersel7,50 Euro13,00 Euro
CoJoBo7,50 Euro13,00 Euro

Fahrgäste mit Einschränkungen

Im Rahmen des Nachteilsausgleiches für schwerbehinderte Menschen bieten wir die unentgeltliche Beförderung an.

Damit Sie diese Leistung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen grün-orangen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen und Beiblatt mit Wertmarke.

Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt.

Das persönliche Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr, erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.